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Urteil: Es bleibt bei 16 Monaten für Busfahrer Thomas Brauner


Berufung zurückgenommen
Es bleibt bei 16 Monaten für filmenden Busfahrer Thomas Brauner


Aktualisiert am 30.06.2023Lesedauer: 3 Min.
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"Busfahrer Thomas Brauner": Der unter dem Namen auftretende Brauner darf seit Herbst 2020 keinen Bus mehr fahren, will aber jetzt den Führerschein zurück (Achivfoto).Vergrößern des Bildes
"Busfahrer Thomas Brauner": Der unter dem Namen auftretende Brauner darf seit Herbst 2020 keinen Bus mehr fahren, will aber jetzt den Führerschein zurück (Achivfoto). (Quelle: KH/imago-images-bilder)

Das Urteil gegen eine der schillerndsten Figuren der "Querdenker"-Szene steht nun fest. "Busfahrer Thomas Brauner" feiert es, obwohl es auch Haft auf Bewährung bedeutet.

Die Verurteilung eines als "Busfahrer Thomas Brauner" bekannt gewordenen Corona-Aktivisten wegen Videoeskapaden ist jetzt rechtskräftig. Das Landgericht Erfurt bestätigte auf Anfrage von t-online, dass in der Verhandlung dort Staatsanwaltschaft und Verteidigung die Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts Sömmerda jeweils zurückgenommen haben. Brauner wurde zu 16 Monaten auf Bewährung verurteilt, zudem muss er 200 Sozialstunden leisten.

Brauner hatte immer wieder Videos veröffentlicht, wie er zu Zeiten, als die Maskenpflicht galt, Menschen mit Auftritten ohne Maske provozierte. Bundesweit bekannt geworden war er, als er bei einem Wahlkampfauftritt des damaligen CDU-Kanzlerkandidaten Armin Laschet an den Personenschützern vorbei auf die Bühne sprang und Laschet ihm das Mikro gab.

Zuvor hatte Brauner mit einem Video aus einem Schulbus Aufsehen erregt. Im September 2020 hatte er morgens mit seinem Schulbus angehalten und nach einer Ansprache Kinder die Masken abnehmen lassen und ihnen gesagt, sie könnten jubeln. Er erzählte den Kindern, zwei 13-Jährige seien in Schulbussen durch Maskentragen gestorben. Das behauptet er auch heute noch. Sein Video der Aktion verbreitete sich im Anschluss viral – und mehrere Eltern erstatteten umgehend Anzeige. Es ging um den Vorwurf der Nötigung und Freiheitsberaubung. Kinder berichteten, sie hätten sich in der Situation bedrängt gefühlt oder sogar Angst gehabt.

Gericht sieht Vorwurf der Nötigung nicht bestätigt

Im Prozess vor dem Amtsgericht Sömmerda war dieser Anklagepunkt der spektakulärste Vorwurf gegen ihn. Die Richterin sprach ihn allerdings in diesem Punkt frei. Es sei zwar "sittlich verwerflich" gewesen, dass er Kinder für seinen Drang zur Öffentlichkeit missbraucht habe; die als Zeugen befragten Jugendlichen und das komplette Video hätten aber nicht bestätigt, dass Brauner die Kinder genötigt habe. Es sei nicht erkennbar, dass Brauner mit einem Übel gedroht habe.

Die Staatsanwaltschaft hatte unter anderem wegen des Freispruchs in diesem Fall Berufung eingelegt und wollte erreichen, dass Brauner auch wegen Nötigung verurteilt wird. Nachdem nun in der Verhandlung am Amtsgericht Brauners Verteidigung und die Staatsanwaltschaft die Berufung zurückgenommen haben, bleibt es beim Urteil des Amtsgerichts, das Brauner in anderen Punkten schuldig gesprochen hatte.

Brauner veröffentlichte ein mehrere Stunden langes Video, in dem er nur vom "Freispruch" spricht. Dabei erwähnt er nicht, dass nun die Verurteilung wegen der anderen Punkte rechtskräftig geworden ist. Angeklagt war er wegen Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes, Verstößen gegen das Recht am eigenen Bild im Kunsturhebergesetz, Beleidigung von Polizisten und Hausfriedensbruch.

Nächster Prozess wartet offenbar bereits

Die jetzt rechtskräftige Strafe von 16 Monaten erhielt er unter anderem, weil er zu Zeiten der Maskenpflicht Besuche von sich in Discountern, beim Bäcker und Metzger ohne Maske gefilmt und die Videos veröffentlicht hatte. Das Personal hatte er dabei mit pseudowissenschaftlichen Belehrungen und juristischem Blödsinn unter Druck gesetzt. Er hatte auch ein weinendes vierjähriges Kind an einem Testcenter gefilmt und das veröffentlicht. Damit habe er einen Shitstorm gegen die Erziehungsberechtigten inszeniert, so die Richterin.

Brauner erklärte in seinem Video, nachdem er wegen des Vorwurfs im Schulbus endgültig freigesprochen sei, wolle er sich wieder um den Busführerschein bemühen. Den hatte er allerdings nicht wegen des Vorfalls mit der Maske verloren. Bereits die Stadt Göttingen hatte Zweifel an seiner Eignung des Führens von Fahrzeugen zur Fahrgastbeförderung und gefordert, dass er ein MPU vorlegt. In dem Schreiben hieß es, er habe in einem Nachbarschaftsstreit gedroht, den Kontrahenten mit dem Bus umzufahren. Brauner kündigte in seinem Livestream nun an, er werde, falls nötig, eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung durchlaufen.

Im Mai veröffentlichte Brauner, dass auf ihn der nächste Prozess warte: Er sei wegen des Vorwurfs angeklagt, bei einem Konzert mit seinem Freund "Björn Banane" in Bamberg den Hitlergruß gezeigt zu haben. Zur Liedzeile "Wir halten fest zusammen und stehen auf dafür" streckte Brauner den Arm hoch. Er erklärte, er habe sich vor blendendem Scheinwerferlicht schützen wollen. Nach Auskunft der Polizei Oberfranken gibt es bisher keine Anklage, aber einen Strafbefehl. Brauner soll demnach 120 Tagessätze für die Verwendung der Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zahlen. Bei einem Einspruch kommt es zur Verhandlung.

Der Text wurde im letzten Absatz mit der Auskunft der Polizei Oberfranken aktualisiert.

Verwendete Quellen
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