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"Letzte Generation": Härtere Strafen für Autofahrer?


Experte über Angriffe auf Klimakleber
So hart sind die Strafen für Autofahrer


12.09.2023Lesedauer: 1 Min.
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"Letzte Generation": Mit diesen rechtlichen Konsequenzen müssen die Aktivisten rechnen. (Quelle: t-online)

Genervte Autofahrer treten und schlagen Klimaaktivisten: Immer wieder machen Videos solcher Gewaltausbrüche die Runde. Doch welche Strafen drohen?

Die Vereinigung "Letzte Generation" erregt mit ihren Protestaktionen große mediale Aufmerksamkeit. Sie kleben sich auf die Straße und halten den Verkehr auf. Damit wollen sie auf den Klimawandel aufmerksam machen.

Manche Verkehrsteilnehmer fühlen sich dadurch provoziert. In den sozialen Medien kursieren immer mehr Videos von Autofahrern, die die Aktivisten heftig attackieren.

Doch wer muss hier eigentlich mit den höheren Strafen rechnen? t-online hat mit dem Strafverteidiger Benjamin Grunst über die rechtlichen Folgen gesprochen. Außerdem erklärt er, was passiert, wenn die Klima-Aktivistengruppe "Letzte Generation" als kriminelle Vereinigung eingestuft wird.

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Klimaaktivisten der “Letzten Generation" kleben sich mitten auf die Straße. Damit blockieren sie den Verkehr über längere Zeit. Doch welche rechtlichen Konsequenzen hat das? Gerichte sehen darin meist den Straftatbestand der Nötigung, erklärt Rechtanwalt Benjamin Grunst im t-online Interview.

"Bedeutet, man schafft ein Hindernis, wo die anderen nicht drüber können. Es bildet sich ein Stau und das stellt dann eine Nötigung dar. Wenn man sich dann bei der Festnahme noch wehrt oder möglicherweise auch alleine durchs Ankleben, könnte es auch noch ein Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte sein. Das haben einige Richter bereits angenommen."

Die juristische Folge: Geldstrafen. In Deutschland richtet sich die Höhe des Bußgeldes nach dem persönlichen Einkommen.

"Daher kann das sehr stark variieren. In der Regel hatten wir meistens zwischen 600 und 2.000 €."

Es gab aber auch Ausnahmen. Einzelne Gerichte haben schon kurze Freiheitsstrafen verhängt.

"Weil sie einfach gesagt haben, wenn da ein Angeklagter sitzt, der mitteilt, er würde morgen wieder eine Straftat begehen und übermorgen auch, dass da das Einwirken mit einer Geldstrafe nicht ausreicht, sondern haben da auf kurze Freiheitsstrafen erkannt."

Mit ihren Aktionen provoziert die “Letzte Generation”. Das Aufhalten des Verkehrs führt bei den Autofahrern teilweise zu großer Frustration. Es tauchen immer wieder Videos auf, in denen Einzelne die Aktivisten angreifen. Manche werden einfach von der Straße gezerrt. Andere werden geschlagen oder getreten. Wie steht das Gesetz zu solchen Reaktionen?

"Grundsätzlich kennt unser Strafgesetzbuch Notwehrrecht, bedeutet: Wenn jemand in meine Rechte eingreift, dann darf ich mich dagegen auch zur Wehr setzen. Diese Notwehr hat natürlich Grenzen und auch Voraussetzungen. Und das ist im Einzelfall immer deutlich komplizierter, als man eigentlich denkt. Denn die Maßnahme, die man dort macht, muss geeignet sein, und sie muss am Ende auch geboten sein. Bedeutet, wenn ich jetzt hingehe und dann den Aktivisten einfach nur beleidige, dann hilft das ja gar nicht meinem Recht. Das heißt, er gibt ja gar nicht deswegen die Straße frei. Das wäre denn gar nicht durch Notwehr gerechtfertigt. Wenn ich jetzt sage, ich ziehe jemanden von der Straße, wäre das schon noch so weit, dass ich sagen würde, das wäre für mich noch nach Notwehr gerechtfertigt."

Wer als Autofahrer körperliche Gewalt anwendet, geht ein enormes Risiko ein, sich selbst strafbar zu machen. Grunst rät:

"Bleiben Sie im Auto sitzen, rufen Sie die Polizei, dann haben Sie am wenigsten Probleme danach, weil sonst sehen Sie sich selbst als Beschuldigter eines Strafverfahrens."

Auch die Frage, ob die “Letzte Generation” als kriminelle Vereinigung eingestuft werden kann, sorgt immer wieder für Diskussionen. Grunst erklärt, wovon die Entscheidung abhängt:

"Und da muss man halt gucken: Ist das wirklich der Zweck, für den man sich verbunden hat? Also Idee hinter diesem Straftatbestand ist ja klassische Mafia-Kriminalität. Ich schließe mich zusammen, um eine mögliche Schleuserbande zu sein oder ich schließe mich zusammen, um Schutzgeld zu erpressen. Das heißt, ich schließe mich zusammen, um Straftaten zu begehen und ob man das dann so sehen kann, da gibt es schon viele Zweifel. Weil an sich, schließen sich dafür zusammen, um politisch aufmerksam zu machen, dass nicht genug gegen den Klimawandel getan wird. Und wenn man das als Hauptzweck definiert und sagt, dazu werden Mittel gewählt, die hier als strafbar bewertet werden, dann macht es das aber nicht unbedingt zum Hauptzweck. Das heißt, da sind durchaus Zweifel angebracht, ob das so sein wird."

Sollte die “Letzte Generation” als kriminelle Vereinigung eingestuft werden, wäre bereits die alleinige Unterstützung der Vereinigung strafbar.
"Das heißt, in der Sekunde, wo sie eine kriminelle Vereinigung wären, würden sofort diese Geldflüsse stoppen. Und das ist ja das Ziel dahinter, indem man schon streut und sagt, das kann jetzt eine kriminelle Vereinigung sein. So fängt man ja an, dass jemand, der offen unterstützt oder offen Geld gibt, möglicherweise abgeschreckt ist und sagt: Oh, dann gelte ich als Unterstützer, das möchte ich hier nicht. Und das ist das Ziel davon."

Beide Seiten müssen mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Die Klimaaktivisten befinden sich mit dem bloßen Kleben auf der Straße allerdings im untersten Strafbereich. Das Risiko einer Strafverfolgung ist laut Grunst deutlich höher, wenn die Autofahrer die Aktivisten körperlich angreifen.

Welche Strafen die Aktivisten erwarten und mit welchen Konsequenzen Autofahrer rechnen müssen, wenn sie handgreiflich werden, sehen Sie hier oder oben im Video.

Verwendete Quellen
  • Eigenes Interview mit Benjamin Grunst
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