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Gütertrennung und Scheidung: Das sollten Sie beachten


Scheidung und Ehevertrag
Gütertrennung und Scheidung: Das sollten Sie beachten

t-online, Ines Richter

Aktualisiert am 22.04.2024Lesedauer: 2 Min.
Streitendes PaarVergrößern des BildesGütertrennung und Scheidung: Was Sie über Eheverträge wissen sollten (Quelle: anzeletti/getty-images-bilder)

Gütertrennung vermeidet Vermögensauseinandersetzungen bei einer Scheidung. Ein Zugewinnausgleich erfolgt im Scheidungsfall bei einer Gütertrennung nicht.

Gütertrennung vereinbaren Sie in einem notariellen Ehevertrag, was vor der Hochzeit, während der Ehe, aber auch noch im laufenden Scheidungsverfahren möglich ist. Ehepartner mit ungleichen Vermögensverhältnissen vereinbaren mitunter Gütertrennung, um bei einer Scheidung nicht die Hälfte des Vermögens an den Partner auszahlen zu müssen. So behält bei einer Scheidung jeder sein Vermögen und das, was er während der Ehe für sich allein erworben hat.

Kein Zugewinnausgleich bei einer Scheidung

Eine vereinbarte Gütertrennung kann zu Nachteilen für den Partner mit dem geringeren Vermögen führen – oft ist das die Frau. Im Gegensatz zur Zugewinngemeinschaft ohne Ehevertrag erfolgt bei Gütertrennung kein Zugewinnausgleich. Bei einer Zugewinngemeinschaft zahlt der Partner mit dem höheren Vermögenszuwachs während der Ehe im Scheidungsfall die Hälfte des Vermögensüberschusses an den Partner. Das gilt auch für erworbene Rentenansprüche.

Bei Gütertrennung hingegen bleibt das Vermögen der Partner komplett getrennt. Nur für Vermögensgegenstände, die Sie gemeinsam erworben haben, ist ein Ausgleich erforderlich. Haben Sie allein während der Ehe eine Immobilie geerbt oder schon vor der Ehe besessen, behalten Sie diese auch nach der Scheidung.

Gemeinsame Vermögenswerte bei der Scheidung

Bei einer Gütertrennung verwaltet jeder Ehepartner sein Vermögen selbstständig. Gemeinsam erwirtschaftetes Vermögen wird jedoch zwischen beiden Partnern zur Hälfte aufgeteilt. Solche Vermögenswerte sind beispielsweise:

  • gemeinsame Sparbücher, Bankkonten und Aktien
  • gemeinsam erworbener PKW
  • gemeinsam erworbener Hausrat wie Möbel oder Elektronik
  • gemeinsam erworbene Immobilie

Weder bei einer Gütertrennung noch bei der Zugewinngemeinschaft muss ein Ehepartner für die Schulden des anderen aufkommen. Nur Schulden aufgrund gemeinsam unterzeichneter Verträge werden unter den Partnern aufgeteilt.

Unterhalt und Rentenansprüche bei Gütertrennung

Unterhalt an den Partner mit dem geringeren Einkommen bleibt von der Gütertrennung unberührt. Haben Sie ein höheres Einkommen als Ihr Partner, zahlen Sie bei einer Scheidung unter Umständen nachehelichen Unterhalt. Bei gemeinsamen Kindern zahlen Sie auch Kindesunterhalt. Trennungsunterhalt kann bereits fällig werden, wenn Sie sich trennen und noch nicht geschieden sind.

Rentenansprüche bleiben auch bei Gütertrennung bestehen. Die Rentenanwartschaften werden in einem gesonderten Verfahren ausgeglichen.

Nachteile beim Erbe

Beim Erbe hat die Gütertrennung Nachteile. Verstirbt ein Ehepartner, erbt der hinterbliebene Ehepartner weniger als bei der Zugewinngemeinschaft. Ihr gesamtes Erbe müssen Sie bei Gütertrennung versteuern.

Verwendete Quellen
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