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Handball: HSV Hamburg zieht vor das Schiedsgericht – Beschwerde abgelehnt


Kampf um die Lizenz
Beschwerde abgelehnt – Hamburg steht vor dem Absturz

Von dpa
06.05.2024Lesedauer: 1 Min.
Dani Baijens: Der Spieler des HSV Hamburg muss sich – Stand jetzt – zusammen mit seinen Teamkollegen zur neuen Saison einen anderen Verein suchen.Vergrößern des BildesDani Baijens: Der Spieler des HSV Hamburg muss sich – Stand jetzt – zusammen mit seinen Teamkollegen zur neuen Saison einen anderen Verein suchen. (Quelle: IMAGO/imago)

Der HSV Hamburg ist mit seiner Beschwerde gescheitert. Der Bundesligist kämpft aber weiter gegen den Absturz in die vierte Liga – und hat schon einen Plan B.

Handball-Bundesligist HSV Hamburg hat im Ringen um die Lizenz für die kommende Saison eine weitere Niederlage hinnehmen müssen. Das Präsidium der Handball-Bundesliga (HBL) wies die Beschwerde des Vereins zurück und bestätigte die Entscheidung der unabhängigen Lizenzierungskommission. Das teilte die HBL mit. Unmittelbar danach kündigte der Klub an, eine Klage beim Schiedsgericht vorzubereiten.

Die Kommission hatte dem HSV Hamburg die Lizenz entzogen, weil er "den Nachweis seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit durch Schließung der ermittelten erheblichen Liquiditätslücke" nicht fristgerecht bis zum vergangenen Freitag um 12.00 Uhr eingereicht hatte. Am 17. April hatte der HSV Hamburg nur unter der Bedingung dieses Nachweises vorläufig die Spielberechtigung erhalten.

Verein bereitet Schiedsklage vor

Der HSVH wird nun die nächste Instanz bemühen und bereitet mit einem Team rund um Aufsichtsratsmitglied André van de Velde eine Schiedsklage vor. "Wir sind auch nach eingehender juristischer Prüfung der Überzeugung, dass der Verein die Lizenz für die kommende Saison erhalten müsste und werden deshalb fristgerecht Schiedsklage beim Schiedsgericht einreichen, um dort eine Entscheidung zu unseren Gunsten zu erreichen", sagte van de Velde.

Die Frist zur Einreichung der Schiedsklage endet eine Woche nach Eingang des Bescheids der HBL beim HSVH. Dann muss ein dreiköpfiges Gremium um einen Vorsitzenden Richter sowie mit je einem Vertreter des Verbands und des Vereins eine mehrheitliche Entscheidung treffen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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