Deutscher Bundestag Was ist eine namentliche Abstimmung?
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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Im Deutschen Bundestag werden verschiedenste Beschlüsse gefasst. Manchmal finden dabei namentliche Abstimmungen statt, aber was bedeutet das?
Nicht bei jeder Abstimmung werden im Bundestag nur die Hände gehoben. Immer wieder muss stattdessen der Gang zur Wahlurne mit einer Stimmkarte beschritten werden. Dies ist bei den sogenannten namentlichen Abstimmungen im Parlament der Fall.
Wann namentlich abgestimmt wird, liegt in der Hand der Abgeordneten. Normalerweise finden die Abstimmungen nämlich per Handzeichen im Plenarsaal statt. Doch auf Antrag einer Fraktion oder von mindestens fünf Prozent der Mitglieder des Deutschen Bundestages kann sie stattdessen namentlich stattfinden.
Dabei erhalten die Abgeordneten drei Stimmkarten, von denen sie eine in die entsprechende Urne einwerfen. Hierbei steht blau für Zustimmung, rot für Ablehnung und weiß für eine Enthaltung. Wenn gleich mehrere Abstimmungen auf einmal stattfinden, ist es auch möglich, dass stattdessen ein Stimmzettel zum Ankreuzen verwendet wird.
Abstimmungsverhalten wird dokumentiert
Das Benutzen einer Stimmkarte ist allerdings nicht der einzige Unterschied bei dieser Art der Abstimmung. Wie das Wort "namentlich" nahelegt, findet die Abstimmung nicht geheim statt. Nach Auszählung der Stimmen ist nachvollziehbar, welche Abgeordneten mit Ja, Nein oder Enthaltung gestimmt haben. Außerdem ist ersichtlich, welche Parlamentarier schlichtweg abwesend waren.
Für gewöhnlich wird nach Auszählung der Stimmen nur das Gesamtergebnis im Plenarsaal bekanntgegeben. Im Protokoll und auf der Website des Deutschen Bundestages finden sich im Nachgang die genauen Abstimmungsergebnisse der einzelnen Abgeordneten.
Namentliche Abstimmungen sind vor allem dann üblich, wenn bedeutsame Entscheidungen anstehen. Auch bei strittigen Themen wird gern diese Form der Abstimmung beantragt. Typisch ist dies etwa bei Fragen rund um Auslandseinsätze der Bundeswehr, Ethik, Sicherheitspolitik oder Corona-Verordnungen.
- Deutscher Bundestag: Namentliche Abstimmungen
- Deutscher Bundestag: Stimmzettel statt Stimmkarten